Der einzige gesetzlich vorgesehene Fall, in dem einem Kind seine Erbrechte entzogen werden können, ist die sogenannte Erbunwürdigkeit . Dies ist eine Ausnahme und betrifft nur schwerwiegende Fälle, die in Artikel 726 des Zivilgesetzbuches geregelt sind. Zum Beispiel:
- wenn er wegen Gefährdung Ihres Lebens verurteilt wurde,
- wenn er dich missbraucht oder misshandelt hat,
- wenn er schwerwiegende falsche Anschuldigungen gegen Sie erhoben hat.
Und selbst in diesen extremen Fällen erfolgt der Ausschluss nicht automatisch: Sie müssen vor Gericht gehen , stichhaltige Beweise vorlegen und einen Gerichtsbeschluss erwirken .
Sie können nicht enterben…aber Sie können umorganisieren
Zwar verhindert das Gesetz einen vollständigen Ausschluss, bietet aber dennoch gewisse rechtliche Möglichkeiten , die Vermögensverteilung anzupassen. Hier sind drei Hebel, die Sie beachten sollten:
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Spielen Sie mit dem verfügbaren Kontingent
Dies ist ein Teil des Spielraums, den das Gesetz bietet. Diesen Teil können Sie vererben, wem Sie möchten: einem anderen Kind, einem engen Freund, einem Verein oder sogar einem fürsorglichen Nachbarn . So können Sie bestimmte Bindungen pflegen … ohne gegen die Regeln zu verstoßen.
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Investition in Lebensversicherungen
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