Gender-Verbot an Schulen: Ein Zeichen gegen Vielfalt?

4. Was genau verboten wurde – und was nicht

Bild: IMAGO / Jörg Halisch

Das Verbot betrifft ausschließlich Sonderzeichen im Wortinneren, die zur Kennzeichnung mehrgeschlechtlicher Bezeichnungen genutzt werden: Sternchen (Bäcker*in), Doppelpunkt (Lehrer:in) und Unterstrich (Sportler_in). Diese Formen gelten laut Ministerium als Verstoß gegen die amtliche Rechtschreibung – und dürfen deshalb im Unterricht sowie in offiziellen Schreiben nicht mehr verwendet werden.

Nicht betroffen sind hingegen Doppelnennungen wie „Schülerinnen und Schüler“ oder neutrale Begriffe wie „Lehrkraft“ oder „Lehrperson“. Diese gelten weiterhin als regelkonform und dürfen verwendet werden. Auch Unterrichtsmaterialien von Drittanbietern, die gegenderte Formen enthalten, dürfen laut Ministerium genutzt werden – solange keine inhaltlichen Fehler vorliegen. Diese Abgrenzung zeigt, dass es sich nicht um ein vollständiges Genderverbot, sondern um eine Einschränkung bestimmter Schreibweisen handelt.

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